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Praktikantenbüro
Sprechstunde: Di. und Do. von 10:00 bis 12:00 oder nach Vereinbarung (Schinkelstraße 2, Raum 212)
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- +49 241 80-26938
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Das Praxissemester/Industriepraktikum im Master-Studiengang Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik muss im Praktikantenbüro angemeldet werden. Alle formalen Fragen können hier adressiert werden. Fragen zur Durchführung können mit der Fachstudienberatung geklärt werden.
Bitte lesen Sie auch die häufigsten Fragen. Nach dem Praxissemester sind die Praktikumsbescheinigung und der Praktikumsbericht im Praktikantenbüro vorzulegen. Die Begutachtung und Anerkennung des Praktikumsberichtes erfolgt dann allerdings an dem Lehrstuhl der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an dem auch das Seminar zum Praxissemester abgehalten werden soll.
In der aktuellen Prüfungsordnung finden Sie die für das Praktikum geltenden Richtlinien.
FAQ
Muss das Praktikum angemeldet werden?
Um sicherzugehen, dass die Rahmenbedingungen des Industriepraktkums mit den Richtlinien der Fakultät übereinstimmt, ist es notwendig bei der Anmeldung der beabsichtigten berufspraktischen Tätigkeit eine Bestätigung des betreuenden Unternehmens oder der betreuenden Institutionbeim Praktikantenbüro vorzulegen. Dazu füllen die/der Studierende und das Unternehmen bzw. die Institution zweckmäßigerweise das beim Praktikantenbüro erhältlicheFormblatt aus: praktikantenbuero@fb6.rwth-aachen.de
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Praktikum nicht auf RWTHonline einsehbar ist. Sie erhalten eine Bestätigung über die Anmeldung zum Praxissemester vom Praktikantenbüro.
Kann ich die Anmeldung zum Praxissemester bei RWTHonline einsehen?
Nein, die Anmeldung zum Praktikum ist nicht auf RWTHonline einsehbar. Sie erhalten eine Bestätigung über die Anmeldung zum Praxissemester vom Praktikantenbüro.
Wie viele Wochen Praktikum müssen nachgewiesen werden?
Die anerkannte berufspraktische Tätigkeit muss insgesamt mindestens 18 Wochen betragen und soll im Masterstudium (vorgesehen im 3. Semester) durchgeführt werden. Sie ist in der Regel in einem zusammenhängenden Zeitraum zu absolvieren. Wird die berufspraktische Tätigkeit ausnahmsweise in Abschnitten durchgeführt, so ist zu beachten, dass die Tätigkeit in einem Betrieb mindestens vier zusammenhängende Wochen betragen muss. Stunden- bzw. tageweise Beschäftigung (Teilzeittätigkeiten) entsprechen nicht dem Zweck der berufspraktischen Tätigkeit und können daher nicht anerkannt werden.
Ausgefallene Arbeitstage (Urlaub, Krankheit, sonstige freie Tage, jedoch nicht gesetzliche Feiertage) müssen nachgeholt werden.
Woher bekomme ich eine Bescheinigung über das Pflichtpraktikum?
Bitte fragen Sie die Bescheinigung über das Pflichtpraktikum direkt per Mail beim entsprechenden Praktikumsbüro unter Angabe Ihres Studienganges und Ihrer Matrikelnummer an.
Welche Unternehmen sind zur Ableistung des Praktikums geeignet?
Die in der berufspraktischen Tätigkeit zu vermittelnden Kenntnisse und Erfahrungen können vornehmlich in mittleren und großen Industriebetrieben, in Technologie-Unternehmen mit Orientierung auf Systementwicklung oder industrienahe Forschungseinrichtungen erworben werden. Ferner kommen Betriebe wie z. B. Kraftwerke, Behörden, Institutionen und auch Start-up Unternehmen in Frage, sofern sie eine ingenieurmäßige Betreuung der berufspraktischen Tätigkeit gewährleisten können.
Nicht in Frage kommen
- Kleinbetriebe ohne Entwicklungs- oder Systemorientierung
- Handwerksbetriebe
- Praktika an Hochschulen und Universitäten
- eigener oder elterlicher Betrieb.
Das Praktikantenbüro der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik vermittelt keine Praktikantenstellen, es berät aber bezüglich der Eignung von Praktikantenstellen im Sinne der Richtlinien.
Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik veranstaltet jährlich zum Tag der Elektrotechnik und Informationstechnik eine Firmenmesse. Sie sind herzlich eingeladen diese Gelegenheit zu nutzen, um Kontakte mit zukünftigen Arbeitgeber*innen für Praktika zu knüpfen.
Welche Arbeitsinhalte kann das Praktikum umfassen?
Die berufspraktische Tätigkeit umfasst ingenieurnahe Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik und Informationstechnik aus den Bereichen
- Fertigung, Montage, Betrieb, Wartung, Prüfung, Inbetriebnahme und/oder
- Forschung, Entwicklung, Planung, Berechnung, Projektierung, Konstruktion und Integration von bzw. an Komponenten oder Systemen (Hardware und Software)
Die Tätigkeiten sollen in einem Zusammenhang zu bereits besuchten Lehrveranstaltungen des Masterstudiums stehen.
Werden reine Softwareentwicklungen als Arbeitsinhalt des Praktikums anerkannt?
Verwaltungstätigkeiten, das Errichten von Hausinstallationen, die Reparatur von Haushalts-, Rundfunk- und Fernsehgeräten sind beispielsweise keine ingenieurnahen Tätigkeiten. Sie werden ebenso wie reine Softwarearbeiten ohne Bezug zur Elektrotechnik sowie reine Software-Installationsarbeiten und Progammierkurse auf die praktische Tätigkeit nicht angerechnet.
Kann das Praktikum im Ausland abgeleistet werden?
Berufspraktische Tätigkeiten im Ausland werden empfohlen und anerkannt, wenn sie in allen Punkten den Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit (MSETITTI) entsprechen. Der Praktikumsbericht muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Der Praktikumsbescheinigung ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen, wenn sie in einer anderen als den angegebenen Sprachen ausgestellt wurde.
Über Auslandspraktika und eine eventuelle finanzielle Unterstützung informieren u.a. das Internati-onal Office der RWTH Aachen und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).
Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen der vorherigen Rücksprache beim Praktikantenbüro.
Werden Praktika im Rahmen des T.I.M.E. Austauschprogramms anerkannt?
Die im Rahmen von Austauschprogrammen (z.B. T.I.M.E.-Doppelabschlussprogramm) erforderliche praktische Tätigkeit wird durch entsprechende vertragliche Regelungen der Partnerhochschulen beschrieben.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Praktikantenbüro.
Vermittelt das Praktikantenbüro für Elektrotechnik und Informationstechnik Praktikantenstellen?
Das Praktikantenbüro der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik vermittelt keine Praktikantenstellen, es berät aber bezüglich der Eignung von Praktikantenstellen im Sinne der Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit (MSETITTI).
Wir empfehlen in der Stellenbörse der RWTH nach Stellenangeboten für Praktika nachzusehen.
Auch die Firmenmesse am jährlich stattfindenden Tag der Elektrotechnik und Informationstechnik kann dafür genutzt werden, wertvolle Kontakte zu zukünftigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für Praktika zu knüpfen.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Bitte reichen Sie neben Ihrem Praktikumsbericht und Ihrer Bescheinigung über die berufspraktische Tätigkeit (Praktikumsbescheinigung/Praktikumszeugnis) auch das Beiblatt zur Abgabe des Praktikumsberichtes ein. Senden Sie die Dokumente per E-Mail als ein fortlaufendes PDF-Dokument an praktikantenbuero@fb6.rwth-aachen.de. Das Beiblatt können Sie hier downloaden.
Bis wann und wo können die Praktikumsberichte eingereicht werden?
Die Praktikumsunterlagen müssen grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Ende der jeweiligen praktischen Tätigkeit dem Praktikantenbüro vorgelegt werden.
Welche Form muss die Berichterstattung über das Praktikum haben?
Der Praktikumsbericht soll zunächst eine zusammenhängende Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten beinhalten und wird durch die, bei der Arbeit gesammelten Erfahrungen, ergänzt. Dabei sollte auch eine kurze Beschreibung des Praktikumsbetriebes nicht fehlen (Branche, Größe, Produktpalette).
Die Beschreibung der Tätigkeiten und Erfahrungen soll so detailliert wie nötig sein, damit aus dem Bericht ersichtlich wird, dass die Verfasserin bzw. der Verfasser die angegebenen Arbeiten selbst ausgeführt hat. Innerbetriebliche Methoden und Prozesse, die u.U. vertraulich behandelt werden müssen, sollen so global erläutert werden, dass keine Betriebsgeheimnisse berührt werden.
Abbildungen ersparen häufig einen langen Text. Fremdmaterial muss als solches gekennzeichnet sein. Pro Woche Praktikumsdauer sollte eine selbsterstellte Abbildung vorhanden sein. Neben dem zusammenhängenden Arbeitsbericht muss der Praktikumsbericht auch Aufzählungen der ausgeführten Arbeiten pro Arbeitstag mit Angabe der Tagesarbeitszeit enthalten.
Der Arbeitsbericht und die täglichen Aufzählungen müssen vom Betreuer im Betrieb am Ende der praktischen Tätigkeit bestätigt werden.
Die Praktikumsunterlagen müssen spätestens sechs Monate nach Ende der jeweiligen praktischen Tätigkeit dem Praktikantenbüro zur Anerkennung vorgelegt werden.
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen bezüglich der Form des Praktikumsberichts den Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit (MSETITTI)
Welche Informationen muss die Bescheinigung der praktischen Tätigkeit enthalten?
Zur Anerkennung der abgeleisteten praktischen Tätigkeit ist eine Praktikumsbescheinigung des Betriebes vorzulegen. Diese Bescheinigung muss enthalten:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtstag),
- Praktikumsbetrieb, Abteilung und Ort,
- Zeitpunkt und Dauer der Tätigkeit,
- Thema der Aufgabenstellung (bei der Bearbeitung eines Projekts),
- Fehl- und Urlaubstage, bzw. die Angabe, dass keine Fehl- und Urlaubstage angefallen sind.
Welches Datum trägt die Leistung "Praxissemester"?
Das Modul "Praxissemester" trägt nach der Anerkennung der industriepraktischen Tätigkeit durch das Praktikantenbüro das Datum der Einreichung des Praktikantenberichtes. Der Praktikumsbericht ist Teil der Leistung und muss vorliegen, damit das Modul als abgeschlossen betrachtet werden kann. Die Dauer des Anerkennungsprozesses spielt dagegen, auch weil sie von den Studierenden nicht beeinflusst werden kann, keine Rolle.
Welche Organisationen helfen bei der Vermittlung von Praktikantenstellen?
IAESTE vermittelt Praktikantenstellen und besitzt zudem eine Zweigstelle an der RWTH.
Weitere Links zu Praktikumsbörsen:
https://www.praktikum-service.de/
Auch das örtliche Arbeitsamt sowie die Industrie und Handelskammer weisen geeignete und anerkannte Ausbildungsbetriebe für Praktikantinnen und Praktikanten nach. Jeder Betrieb, der eine Ausbildung im Sinne der vorliegenden Richtlinien ermöglicht, ist für die Durchführung der Industriepraxis zugelassen. Die Bewerber sind selbst verantwortlich für die Einhaltung dieser Richtlinien.
FAQ - Seminar zum Praxissemester
Wie ist der Ablauf des Seminars zum Praxissemester?
Zum Praxissemester gehört eine Seminarveranstaltung, in der jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer einen Seminarvortrag (Erfahrungsbericht) zu halten hat. Dabei sollte bevorzugt das Seminar der Hochschullehrerin oder des Hochschullehrers besucht werden, die oder der voraussichtlich auch die Abschlussarbeit betreuen wird. Diese stellen ein Seminartestat aus, welches beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen ist.
Wo melde ich das Seminar an?
Das Seminar wird vom Lehrstuhl, welcher für die inhaltliche Prüfung des Praktikumsberichts zuständig ist, veranstaltet. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Lehrstuhl. Eine Anmeldung über RWTH Online ist nicht möglich.
In welcher Form findet der Seminarvortrag statt?
Die Form des Seminarvortrags obliegt der Entscheidung des jeweiligen Instituts oder Lehrstuhls. Bitte informieren Sie sich bei dem jeweiligen Lehrstuhl über die Form des Seminarvortrags.
Wann melde ich das Seminar an?
Die Seminarveranstaltung findet nach Ihrem Praktikum statt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweiligen Lehrstuhl über die Anmeldeformalitäten und den Zeitpunkt zur Anmeldung des Seminars.
Welches Datum trägt die Leistung „Seminar zum Praxissemester"?
Das Prüfungsdatum entspricht dem Datum, an dem der Seminarvortrag gehalten wurde. Die Leistung "Seminar zum Praxissemester" ist eine eigenständige Prüfungsleistung, die neben dem "Praxissemester" geleistet werden muss, um das Modul vollständig abzuschließen.
FAQ - Anerkennung
Werden Werkstudententätigkeiten bzw. Ausbildungen als Praktikum anerkannt?
Tätigkeiten als Werkstudierende (jedoch keine stunden- bzw. tageweise Tätigkeit), andere Ausbildungszeiten (z. B. einschlägige Lehren mit Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer) und berufliche Tätigkeiten werden insoweit anerkannt, als sie Zweck und Art der berufspraktischen Tätigkeiten der Richtlinien entsprechen.
Die Ausbildung an Kollegschulen oder der Kompetenzerwerb durch Kurse entspricht nicht dem Zweck der berufspraktischen Tätigkeit und wird daher nicht anerkannt.
Wie kann ich Werkstudententätigkeiten bzw. Ausbildungen und Berufstätigkeit anerkennen lassen?
Die Anerkennungen von Werkstudententätigkeiten bzw. Ausbildungen und Berufstätigkeit können beim Praktikantenbüro beantragt werden. Fordern Sie hierfür bitte das Formular an, indem Sie eine E-Mail an praktikantenbuero@fb6.rwth-aachen.de schreiben
Wie lange dauert die Anerkennung?
In der Regel dauert die Bearbeitung der Anerkennung 2-3 Wochen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.